Wohnungseigentum ist gekennzeichnet dadurch, dass sich zumeist mehrere Eigentümer an einem Grundstück dessen Eigentum teilen, wobei jede Wohnung eigentumsrechtlich einem anderen Eigentümer zugeordnet ist.

Diese rechtliche Gestaltung beinhaltet naturgemäß ein erhebliches Konfliktpotential, da sich die Vorstellungen des Zusammenlebens in einem Haus naturgemäß unterscheiden. Kenntnis der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie des Verwalters und des Verwaltungsbeirates helfen, Konfliktsituationen zu vermeiden und zu entschärfen.

Auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung bieten wir professionelle und umsetzbare Hinweise zu allen Rechtsfragen, mit denen sich Wohnungseigentümer, Verwalter und Beiräte zu befassen haben.

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