Rechtsanwälte Michael H. Schieffers, & Matthias R. Schieffers, Hohenzollernstr. 4,
D-45659 Recklinghausen

Telefon: 02361-12221 und 24008
Telefax: 02361-27705
e-mail: info@rae-schieffers.de

Steuernummer: 340/5294/0252

Die Herren Michael und Matthias Schieffers sind als Rechtsanwälte
zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18 in 59063 Hamm, Tel. 02381 – 985 000, Fax 02381 – 98 50 50, die auch unter www.rechtsanwaltskammer-hamm.de zu erreichen ist.

Aufsichtsbehörde der Rechtsanwaltskammer ist das Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen, Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf, Tel. 0211 – 87 92 0, Fax 0211 – 87 92 569, E-Mail poststelle@jm.nrw.de

Auf folgende Gesetze und Satzungen, die für die Tätigkeit als Rechtsanwalt besonders relevant sind, soll verwiesen werden:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Sämtliche relevanten Texte sind auf der Internet- Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingestellt und sind unter www.brak.de abrufbar.

Die Rechtsanwälte Schieffers unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG in 40198 Düsseldorf.

Aufgrund der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Patentanwälten (AVB-F) ist versichert die gesetzliche Haftpflicht der Versicherungsnehmer aus der gegenüber ihren Auftraggebern freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Mitversichert ist die Tätigkeit als

  • vorläufiger Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter, Treuhänder nach der Inolvenzordnung, Sachwalter, Vergleichsverwalter, Verwalter nach der Gesamtvollstreckungsordnung, gerichtlich bestellter Liquidator, Zwangsverwalter, Sequester und Gläubigerausschussmitglied;
  • Testamentvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Vormund, Betreuer, Pfleger und Beistand;
  • Schiedsrichter;
  • Mediator;
  • Abwickler einer Praxis gemäß § 55 BRAO, Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 30 BRAO;
  • Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres.

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht von Vertretern des Versicherungsnehmers aus der Vertretertätigkeit, solange der Versicherungsnehmer an der Ausübung seines Berufes gehindert ist. Die Mitversicherung besteht nicht, soweit der Vertreter durch eine eigene Versicherung gedeckt ist.

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht der Erben des Versicherungsnehmers aus Verstößen, die bis zur Bestellung eines Praxisabwicklers oder bis zur Praxisveräußerung, längstens jedoch bis zu 8 Wochen nach dem Ableben des Versicherungsnehmers, vorgekommen sind.

Diese Risikobeschreibung zählt die mitversicherten Tätigkeiten abschließend auf.

Ansprüche aus der Tätigkeit als Leiter, Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied von privaten Unternehmungen, Vereinen, Verbänden und als Angestellter sind auch im Rahmen der mitversicherten Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Unter die zu A. Ziff. 1.1.2 der  AVB-F genannten Vermögensschäden fallen auch solche, die durch Freiheitsentzug verursacht worden sind (Straf- oder Untersuchungshaft, Unterbringung).

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